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Übernimmt die Kasse oder Berufsgenossenschaft die Kosten?

Kinder-Gehörschutz: Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen in der Regel Schwimmschutz-Otoplastiken für den Schwimmunterricht bis zum 18. Lebensjahr. Dazu benötigen wir eine Verordnung eines HNO-Arztes und wickeln die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse (und evtl. weiteren Kostenträgern) ab.

Bei beruflich bedingter Lärmbelastung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Unterstützung für die Anschaffung eines Gehörschutzes am Lärmarbeitsplatz erhalten. Fragen Sie direkt bei Ihrem Anbieter nach.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch während unserer Geschäftszeiten oder jederzeit per Mail oder über unser Kontaktformular.

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